AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des

Comfort Hotel Atlantic München Süd (Stand 10/2024)

 

1.  Geltungsbereich

a.     Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Comfort Hotel Atlantic München Süd (Hotel Atlantic) und dem Kunden (Gast) über die vorübergehende mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels (Beherbergungsvertrag).

b.     Diese AGB sind unter www.hotelatlantic.eu einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.

c.     Abweichende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn sie von dem Hotel in Textform akzeptiert worden sind.

 

2.    Reservierungen

a.    Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von Hotel Atalantic eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen Hotel Atlantic und dem Gast zustande.

b.    Angebote vom Hotel in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Hotel Atlantic kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.

c.    Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel Atlantic behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

 

3.  Regelungen zur Zimmerbestellung

a.     Der Kunde ist Verpflichtet dem Hotel bei Buchung die voraussichtlich benötigte Zahl der Zimmer, gegliedert nach Zimmertypen (z.B. Einzel- und Doppelzimmer etc.), die Zahl der anreisenden Gäste sowie die vorgesehene Aufenthaltsdauer mitzuteilen. Eine Änderung der Buchungsdaten nach Vertragsschluss ist dem Hotel spätestens zwei Wochen vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen und bedarf, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Hotels in Textform. Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

b.  Hat der Kunde ein Zimmerkontingent reserviert und unterlässt er eine Konkretisierung der Zahl der benötigten Zimmer innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmerzahl als zustande gekommen, die dem oberen Ende des Kontingents entspricht, wenn das Hotel dem Kunden bei Vertragsschluss hierauf gesondert hingewiesen hat und dem Kunden nicht unverzüglich nach dem Fristablauf in Textform etwas anderes mitteilt.

c.  Die Namen der anreisenden Gäste sind dem Hotel spätestens 1 Woche vor Beherbergungsbeginn, bei späterem Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen.

 4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a.     Das Hotel hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die vom Kunden gebuchten Zimmer zur Verfügung zu stellen. Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunk gültigen von der Direktion herausgegebenen „Tarif “näher präzisiert.

b.     Der Kund ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, dem Hotel für den gesamten Aufenthalt im Voraus zu bezahlen. Nimmt er weitere Leistungen des Hotels in Anspruch oder hat er Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte veranlasst, muss er die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten.

c.     Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsschluss der Steuersatz oder erhöht sich der vom Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % angehoben werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Beherbergung mehr als vier Monate liegen.

d.     Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen werden gesondert in Rechnung gestellt

e.     Vertraglich festgelegte Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

f.      Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, wenn nicht etwas anderes vereinbart oder in der Rechnung angegeben ist. Für Rückstände verrechnet das Hotel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist das Hotel berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen – seien sie auch vertraglich vereinbart – gegenüber diesem Kunden Abstand zu nehmen.

g.     Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, z.B. erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, kann das Hotel auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Beherbergung einen angemessenen Vorschuss, eine angemessene Sicherheit oder die Anpassung einer bereits angeforderten oder vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Während der Beherbergung kann das Hotel Zwischenrechnungen erteilen.

h.     Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

5.    Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a.     Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

b.     Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

c.     Der Weiterverkauf/ -vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt.

 

6.    Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (NoShow)

a.     Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Nichtausübung nach dem vereinbarten Termin.

b.    Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen für die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Nach 18 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. Das Hotel Atlantic ist berechtigt, das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.

c.    Bei Nichtanreise des Gastes (NoShow) werden die Zimmerkosten in Höhe der ersten Nacht berechnet.

 

7.   Rücktritt und Kündigung des Hotels

a.     Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheit nicht erbracht hat und eine vom Hotel gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

b.     Das Hotel ist weiterhin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein:

·        höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·        der Kunde hat bei der Buchung von Zimmern irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Gastes oder zum Zweck der Buchung;

·        es liegen Umstände vor, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Durchführung des Vertrages der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder gefährdet werden kann; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre des Hotels stammen.

·        der Kunde hat die überlassenen Zimmer unter- oder weitervermietet oder nutzt die Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, ohne dass das Hotel in Textform zugestimmt hat;

·        nach Vertragsschluss tritt eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein.

8.  Haftung des Hotels

a.     Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

b.     Die Parteien vereinbaren, dass das Hotel nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels oder technischen Einrichtungen eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Geld, Handys, Notebooks, etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Möglichkeit zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.

c.     Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

d.     Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.

 

9.    Essen und Trinken

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht verzehrt werden. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern untersagt.

 

10.    Nichtrauchen im Hotel

Das Hotel Atlantic ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einerhieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

11.     Besondere Zahlungs- und Stornobedingungen

Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern, Kontingentverträgen oder zu entsprechend definierten Zeiträumen, gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen oder ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.

 

 

12.    Schlussbestimmungen

a.     Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen für ihre Rechtwirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b.     Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

c.     Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

d.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei deutsches Recht gilt.

 

Comfort Hotel Atlantic, Rosenheimer Landstr. 90, 85521 Ottobrunn, service@hotelatlantic.eu

 

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